Kleines Einfamilienhaus im Ortskern von Frankfurt Harheim,
3-Zimmer, unterkellert, Innenhof
Kaufpreis EUR 230.000,00
„Klein aber fein“ - man könnte sogar sagen „ein kleines Raumwunder…“
Hier finden Sie kein Massenprodukt sondern den Charme eines in Würde gealterten Hauses mit Lebensspuren aus Jahrzehnten. Ein Unikat mit Charakter und Möglichkeiten.
Das über hundert Jahre alte und helle Einfamilienhaus befindet sich in Frankfurt am Main im Ortsteil Harheim und verfügt über eine Grundstücksfläche von 76 qm und eine Wohnfläche von ca. 52 qm. Im Erdgeschoss befinden sich das Wohnzimmer, die Küche, ein Vorraum, ein Gäste-WC und ein Flur. Das Dachgeschoss ist aufgeteilt in: ein Schlafzimmer, ein Kinder-/Bürozimmer, eine Tageslicht-Nasszelle und einem Vorraum nebst kleiner, aufklappbarer Bodentreppe, über die man auf den kleinen Dachboden gelangt. Des Weiteren verfügt das Haus über ein Kellergeschoss mit 2 Kellerabteilen.
Das Herzstück des Hauses ist der im Außenbereich angelegte und bepflanzte Innenhof, der genügend Platz zum Verweilen bietet und zu lauschigen Abenden einlädt.
Das Haus entspricht auf Grund seines Alters und Zustandes nicht dem modernen und wirtschaftlichen Wohnstandard und ist renovierungsbedürftig.
Die Decken- und Tür-Höhen entsprechen ebenfalls nicht der heutigen Norm.
Sie sind interessiert und wünschen weitere Informationen zum Objekt oder einen Besichtigungstermin?
Dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Objekt: |
Einfamilienhaus |
Baujahr: |
Unbekannt ca. 100 Jahre |
Grundstücksfläche: |
ca. 76 qm |
Wohnfläche: |
ca. 53 qm |
Ort: |
Frankfurt - Harheim |
Kaufpreis: |
EUR 230.000,00 |
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Anzahl Zimmer: |
3 |
Unterkellert: |
ja |
Befeuerung: |
Gas |
Heizungsart: |
Zentralheizung |
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Zustand: |
renovierungsbedürftig |
Verfügbar: |
frei |
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Energieausweis: |
Bedarfsausweis |
Energiewert: |
499,4 kWh/(m²*a) |
Effizienzklasse: |
H |
Gültig bis: |
24.06.2029 |
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Maklercourtage: |
5,95 % vom kaufpreis, inklusive 19% MwSt. |
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf den zur Verfügung gestellten Informationen des Eigentümers. Eine Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die im Kaufvertrag geschlossenen Vereinbarungen.